WERKZEUGKASTEN USG

Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin in der freien Wirtschaft kann wahlweise die Mindestleistung nach §8 USG oder den Ersatz des Verdienstausfalles beantragen. (Dieser Rechner basiert auf der Erhöhung durch die Mindestleistungsanpassungsverordnung vom 19. April 2024.)





Mindestleistung (§8 USG) 76.85 €
Dienstleistungsprämie (§ 10 Absatz 1) 18.82 €
Summe (steuerfrei) 95.67 €

Beispiel

Obergefreiter, 3 Kinder (vor der Erhöhung)

1 – Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder
2 – Wochentage einschließlich Wochenenden