Für Reservedienstleistende gibt es gute Neuigkeiten! Ab dem 1. Mai 2024 tritt die neue „Mindestleistungsanpassungsverordnung“ (MLAnpV) in Kraft. Hinter diesem schönen Beamtenbegriff verbirgt sich nichts anderes als eine Erhöhung der Tagessätze für Reservisten, welche die Mindestleistung (nach § 8 Abs. 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes) in Anspruch nehmen.
Ein Gefreiter erhielt bislang 68,31 € am Tag.
Nun sind es 76,85 € – also rund 12% mehr.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass alle Beträge selbstverständlich „netto“ sind, also steuerfrei und man sich, wenn man möchte auch statt der Mindestleistung für eine Lohnersatzzahlung entscheiden kann, welche dann das reguläre Gehalt ersetzt (ab einer gewissen Grenze gibt es eine s.g. „Wirtschaftlichkeitsüberprüfung“). Auch möchte ich an dieser Stelle nochmals nachdrücklich darauf hinweisen, dass man für seinen Reservedienst keinen Urlaub nehmen sollte – es ist schließlich keine Freizeit oder gar Erholung. (Hier findet man Argumente für seinen Arbeitgeber.) Ich möchte nun allerdings in diesem Artikel nicht auf das Unterhaltssicherungsgesetz (USG)Unterhaltssicherungsgesetz eingehen, sondern noch ein paar Rechenbeispiele für die Mindestleistung nennen.
Ein Jäger mit drei Kindern erhielt bislang einen Tagessatz von 95,37 € und erhält nun 105,34 € (+10%). Ein Obergefreiter mit zwei Kindern bekam bislang 85,64 € und künftig 95,10 € (+11%). Spaßeshalber schauen wir uns mal noch einen Oberst mit mindestens drei Kindern an: bei ihm waren es bislang 184,03 € und für ihn sind es ab dem 1. Mai 2024 dann 198,70 € (+8%).
Die neuen Tagessätze, welche ab dem 1. Mai 2024 gelten, könnt ihr über den folgenden Link einsehen: Übersicht der Anpassung der Mindesleistung (PDF)
Unterzeichnet wurde die neue Verordnung, welche am 1. Mai 2024 in Kraft tritt und gleichzeitig die alte Mindestleistungsanpassungsverordnung vom 9. Mai 2022 (BGBl. I S. 775) außer Kraft setzt, vom Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius.
Super Seite!
Rechner funktioniert 1 zu 1.
Cool wäre noch ein Heimreise Rechner bzw. Kilometerpauschale.
MkG
Super 😉
Kannst du was den Reisekostenrechner betrifft etwas konkreter werden? Für Fahrten […] wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt. Sie beträgt bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 150 Euro.