Mein Tipp
Mit diesem praktischen USG Rechner kannst du deine Mindestleistung (§8) berechnen. HierfĂŒr erforderlich ist lediglich die Anzahl deiner Reservedienstleistungstage, die Anzahl deiner Kinder und dein Dienstgrad.

FĂŒr Reservedienstleistende gibt es gute Neuigkeiten! Ab dem 1. Mai 2024 tritt die neue „Mindestleistungsanpassungsverordnung“ (MLAnpV) in Kraft. Hinter diesem schönen Beamtenbegriff verbirgt sich nichts anderes als eine Erhöhung der TagessĂ€tze fĂŒr Reservisten, welche die Mindestleistung (nach § 8 Abs. 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes) in Anspruch nehmen.

Ein Gefreiter erhielt bislang 68,31 € am Tag.
Nun sind es 76,85 € – also rund 12% mehr.

An dieser Stelle sei erwĂ€hnt, dass alle BetrĂ€ge selbstverstĂ€ndlich „netto“ sind, also steuerfrei und man sich, wenn man möchte auch statt der Mindestleistung fĂŒr eine Lohnersatzzahlung entscheiden kann, welche dann das regulĂ€re Gehalt ersetzt (ab einer gewissen Grenze gibt es eine s.g. „WirtschaftlichkeitsĂŒberprĂŒfung“). Auch möchte ich an dieser Stelle nochmals nachdrĂŒcklich darauf hinweisen, dass man fĂŒr seinen Reservedienst keinen Urlaub nehmen sollte – es ist schließlich keine Freizeit oder gar Erholung. (Hier findet man Argumente fĂŒr seinen Arbeitgeber.) Ich möchte nun allerdings in diesem Artikel nicht auf das Unterhaltssicherungsgesetz (USG) eingehen, sondern noch ein paar Rechenbeispiele fĂŒr die Mindestleistung nennen.

Ein JĂ€ger mit drei Kindern erhielt bislang einen Tagessatz von 95,37 € und erhĂ€lt nun 105,34 € (+10%). Ein Obergefreiter mit zwei Kindern bekam bislang 85,64 € und kĂŒnftig 95,10 € (+11%). Spaßeshalber schauen wir uns mal noch einen Oberst mit mindestens drei Kindern an: bei ihm waren es bislang 184,03 € und fĂŒr ihn sind es ab dem 1. Mai 2024 dann 198,70 € (+8%).

Die neuen TagessĂ€tze, welche ab dem 1. Mai 2024 gelten, könnt ihr ĂŒber den folgenden Link einsehen: Übersicht der Anpassung der Mindesleistung (PDF)

Unterzeichnet wurde die neue Verordnung, welche am 1. Mai 2024 in Kraft tritt und gleichzeitig die alte Mindestleistungsanpassungsverordnung vom 9. Mai 2022 (BGBl. I S. 775) außer Kraft setzt, vom Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius.

Titelbild
© Eigene Montage

Daniel absolvierte die Ausbildung fĂŒr Ungediente 2023 in Rheinland-Pfalz und ist mittlerweile in der 5./HSchRgt 3 beordert. Er arbeitete als Reservistendienstleistender in einer Projektgruppe des Territorialen FĂŒhrungskommandos der Bundeswehr und engagiert sich als einer von zwei Beauftragten der Landesgruppe Baden-WĂŒrttemberg des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr fĂŒr die Ausbildung Ungediente. 2025 wurde er Vorsitzender der Reservistenarbeitsgemeinschaft Drohne MO. Daniel ist verheiratet und Vater von drei Töchtern.

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