FĂŒr Reservedienstleistende gibt es gute Neuigkeiten! Ab dem 1. Mai 2024 tritt die neue âMindestleistungsanpassungsverordnungâ (MLAnpV) in Kraft. Hinter diesem schönen Beamtenbegriff verbirgt sich nichts anderes als eine Erhöhung der TagessĂ€tze fĂŒr Reservisten, welche die Mindestleistung (nach § 8 Abs. 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes) in Anspruch nehmen.
Ein Gefreiter erhielt bislang 68,31 ⏠am Tag.
Nun sind es 76,85 ⏠â also rund 12% mehr.
An dieser Stelle sei erwĂ€hnt, dass alle BetrĂ€ge selbstverstĂ€ndlich ânettoâ sind, also steuerfrei und man sich, wenn man möchte auch statt der Mindestleistung fĂŒr eine Lohnersatzzahlung entscheiden kann, welche dann das regulĂ€re Gehalt ersetzt (ab einer gewissen Grenze gibt es eine s.g. âWirtschaftlichkeitsĂŒberprĂŒfungâ). Auch möchte ich an dieser Stelle nochmals nachdrĂŒcklich darauf hinweisen, dass man fĂŒr seinen Reservedienst keinen Urlaub nehmen sollte â es ist schlieĂlich keine Freizeit oder gar Erholung. (Hier findet man Argumente fĂŒr seinen Arbeitgeber.) Ich möchte nun allerdings in diesem Artikel nicht auf das Unterhaltssicherungsgesetz (USG)Unterhaltssicherungsgesetz eingehen, sondern noch ein paar Rechenbeispiele fĂŒr die Mindestleistung nennen.
Ein JĂ€ger mit drei Kindern erhielt bislang einen Tagessatz von 95,37 ⏠und erhĂ€lt nun 105,34 ⏠(+10%). Ein Obergefreiter mit zwei Kindern bekam bislang 85,64 ⏠und kĂŒnftig 95,10 ⏠(+11%). SpaĂeshalber schauen wir uns mal noch einen Oberst mit mindestens drei Kindern an: bei ihm waren es bislang 184,03 ⏠und fĂŒr ihn sind es ab dem 1. Mai 2024 dann 198,70 ⏠(+8%).
Die neuen TagessĂ€tze, welche ab dem 1. Mai 2024 gelten, könnt ihr ĂŒber den folgenden Link einsehen: Ăbersicht der Anpassung der Mindesleistung (PDF)
Unterzeichnet wurde die neue Verordnung, welche am 1. Mai 2024 in Kraft tritt und gleichzeitig die alte Mindestleistungsanpassungsverordnung vom 9. Mai 2022 (BGBl. I S. 775) auĂer Kraft setzt, vom Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius.
Super Seite!
Rechner funktioniert 1 zu 1.
Cool wÀre noch ein Heimreise Rechner bzw. Kilometerpauschale.
MkG
Super đ
Kannst du was den Reisekostenrechner betrifft etwas konkreter werden? FĂŒr Fahrten […] wird eine WegstreckenentschĂ€digung gewĂ€hrt. Sie betrĂ€gt bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges 20 Cent je Kilometer zurĂŒckgelegter Strecke, höchstens jedoch 150 Euro.