Die Grundsätze der Inneren Führung (InFü) sind im Wehrbeauftragtengesetz verankert, jedoch nicht näher bestimmt.
Der Reibert hilft uns aber auch hierbei weiter (insb.  Seite A14 bzw. A15):

  • Integration in Staat und Gesellschaft
  • Leitbild vom „Staatsbürger in Uniform“
  • Ethische, rechtliche und politische Legitimation des Auftrages
  • Verwirklichung wesentlicher staatlicher und gesellschaftlicher Werte in den Streitkräften
  • Grenzen für „Befehl und Gehorsam“
  • Anwendung des Prinzips „Führen mit Auftrag“
  • Wahrnehmung der gesetzlich festgelegten Beteiligungsrechte der Soldatinnen und Soldaten
  • Wahrung des im Grundgesetz garantierten Koalitionsrechts (Art. 9 Abs. 3 GG)

Die Ziele der Inneren Führung sind:

  • Legitimation (ethische, rechtliche, politische und gesellschaftliche Begründung)
  • Integration (Verständnis von Bürgerinnen und Bürgern, Soldaten und Soldatinnen einbeziehen)
  • Motivation (gewissenhafte Pflichterfüllung und Gehorsam)
  • Gestaltung der inneren Ordnung (Streitkräfte an der Rechtsordnung auszurichten)

Soldaten und Soldatinnen sind überzeugt von den Werten und Normen des Grundgesetzes, daher sind sie:

  • tapfer
  • treu und gewissenhaft
  • kameradschaftlich und fürsorglich
  • diszipliniert
  • fachlich befähigt und lernwillig
  • wahrhaftig gegenüber sich und anderen
  • gerecht, tolerant und aufgeschlossen
  • moralisch urteilsfähig
  • achtsam im Umgang mit Umwelt und Ressourcen

Titelbild
© Bundeswehr/Philipp Hoffmann

Daniel absolvierte die Ausbildung für Ungediente 2023 in Rheinland-Pfalz und ist seitdem in einer Heimatschutzkompanie beordert. Er arbeitet als Reservistendienstleistender in einer Projektgruppe des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr und engagiert sich als einer von zwei Beauftragten der Landesgruppe Baden-Württemberg des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr für die Ausbildung Ungediente. Daniel ist verheiratet und Vater von drei Töchtern.

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