Die Grundsätze der Inneren Führung (InFüInnere Führung) sind im Wehrbeauftragtengesetz verankert, jedoch nicht näher bestimmt.
Der Reibert hilft uns aber auch hierbei weiter (insb. Seite A14 bzw. A15):
- Integration in Staat und Gesellschaft
- Leitbild vom „Staatsbürger in Uniform“
- Ethische, rechtliche und politische Legitimation des Auftrages
- Verwirklichung wesentlicher staatlicher und gesellschaftlicher Werte in den Streitkräften
- Grenzen für „Befehl und Gehorsam“
- Anwendung des Prinzips „Führen mit Auftrag“
- Wahrnehmung der gesetzlich festgelegten Beteiligungsrechte der Soldatinnen und Soldaten
- Wahrung des im Grundgesetz garantierten Koalitionsrechts (Art. 9 Abs. 3 GG)
Die Ziele der Inneren Führung sind:
- Legitimation (ethische, rechtliche, politische und gesellschaftliche Begründung)
- Integration (Verständnis von Bürgerinnen und Bürgern, Soldaten und Soldatinnen einbeziehen)
- Motivation (gewissenhafte Pflichterfüllung und Gehorsam)
- Gestaltung der inneren Ordnung (Streitkräfte an der Rechtsordnung auszurichten)
Soldaten und Soldatinnen sind überzeugt von den Werten und Normen des Grundgesetzes, daher sind sie:
- tapfer
- treu und gewissenhaft
- kameradschaftlich und fürsorglich
- diszipliniert
- fachlich befähigt und lernwillig
- wahrhaftig gegenüber sich und anderen
- gerecht, tolerant und aufgeschlossen
- moralisch urteilsfähig
- achtsam im Umgang mit Umwelt und Ressourcen
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