Hierzu empfiehlt sich die „ZDv 10/1 Innere Führung“ (PDF): insbesondere ab 7.2, also Seite 28 bis 31, aber auch 7.1 auf Seite 27 ist interessant und befasst sich mit den Rechten und Pflichten der Soldatinnen und Soldaten (bzw. Leitsätze für Vorgesetzte). Ein Auszug:
Eingeschränkt ist u.a. das Recht auf Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) durch die Pflicht in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen.
Auf die Gesetzestexte „Pflichte und Rechte der Soldaten“ (SG) lohnt sich ebenfalls ein Blick, schließlich ist es das Kleingedruckte. Für Ungediente ist insbesondere der § 72 interessant: „Heranziehung von ungedienten Dienstleistungspflichtigen“. Und zusätzlich gibt es dann noch das ResG, das Reservistengesetz (hier kommt der Begriff „ungedient“ logischerweise nicht vor.) Einer der wohl wichtigsten Sätze ist, dass Reservisten im Spannungs- und Verteidigungsfall herangezogen oder zu einem unbefristeten Wehrdienst einberufen werden können. – Zum Thema Grundpflicht des Soldaten gibt es zudem diese Powerpoint-Präsentation. (Hinweis: ich biete hier keine Rechtsberatung . Bei Fragen kontaktiere bitte deinen Anwalt.)
Ein Verteidigungsfall („V-Fall“) ist soweit vermutlich selbsterklärend, was ist jedoch ein „Spannungsfall“? Dies ist im Grundgesetz geregelt und entspricht einer Vorstufe des Verteidigungsfalles. Den Spannungsfall stellt der Bundestag fest und bedarf einer Zweidrittelmehrheit. (Bislang kam es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland weder zu einem Spannungs- noch einem Verteidigungsfall. Stand 23.08.2022) Übrigens wird auch das Einberufungshöchstalter im Spannungsfall von 45 auf 60 Jahre heraufgesetzt.
Die App „Cyber Mission“ (Android / iOS) der Bundeswehr simuliert anhand echter Fälle das Befehlsrecht. Leider ist die Usability etwas gewöhnungsbedürftig, aber das spielerische Anwenden der trockenen Rechtsvorschriften erleichtert den Einstieg in dieses wichtige Thema ungemein.