Häufige Fragen
Diese Seite beantwortet häufige Fragen zur Ausbildung für Ungediente! Sie wächst stetig.
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Bewerbung
Dies führt, erfahrungsgemäß zu einem Schluckauf im System und solltest du daher unterlassen, da deine Bewerbung durch mehrere Instanzen läuft und dies dann jeweils mit deiner Personenkennziffer (PK). Kläre also am besten bevor der Bewerbungsprozess startet ab, wo du die Ausbildung absolvieren möchtest. Dazu kannst du (theoretisch) mit jedem der 16 Landeskommandos in Verbindung treten und dich erkundigen – und anschließend entscheiden. – Solltest du den gesamten Prozess (Musterung, Sicherheitsüberprüfung etc.) durchlaufen haben und dein Landeskommando keine freien Plätze mehr haben, dann sollte es leicht möglich sein den Standort zu wechseln, wenn andernorts noch etwas frei ist.
In jeder Region gibt es die sogenannten Karrierecenter. (Früher hießen sie Kreiswehrersatzamt.) Hier werden Beratungen und Musterungen durchgeführt. Leider muss man ein wenig Glück haben, denn der Fokus der meisten Mitarbeiter liegt beim klassischen Bewerber, der in Kürze mit der Schule fertig ist. Eine Beratung endet selten mit der Ausbildung für Ungediente, obwohl sie der ideale Einstieg in die Reserve, ein guter Türöffner in die Bundeswehr und die perfekte Möglichkeit ist zivilverträglich alles kennen zu lernen. Ansonsten sind natürlich die Landeskommandos dein Ansprechpartner vor Ort. Eine Übersicht findest du hier.
Für die Laufbahn der Mannschaften bzw. die Ausbildung für Ungediente sind berufliche Qualifikationen erst einmal nebensächlich. Auch in der Heimatschutzkompanie spielen sie kaum eine Rolle. Selbstverständlich kann die zivile Expertise in der Reserve genutzt werden, dies erfolgt dann jedoch initiativ nach der Grundausbildung. Die Ausbildung für Ungediente ist eine gute Möglichkeit die Bundeswehr kennen zu lernen.
Ausbildung
Derzeit gibt es leider keine öffentliche Erfassung der Ausbildungskapazitäten und Orte. Daher muss jeder Bewerber sich individuell bei seinem Landeskommando erkundigen, ob und wann die nächste Ausbildung stattfinden und wann ein etwaiger Bewerbungsschluss ist. In manchen Bundesländern gibt es auch eine Warteliste. Grundsätzlich musst du deine Ausbildung nicht in dem Bundesland absolvieren in dem du wohnst – du kannst frei wählen und dich überall (einzeln) informieren. Bewerben solltest du dich allerdings nur einmal. Am besten ist es natürlich, wenn du dich hier meldest, dann bekommst du einen Ausbildungsstandort zum nächstmöglichen Termin vorgeschlagen. Eine Übersicht der nächsten Ausbildungen findest du im Ausbildungsatlas.
Jedes Landeskommando legt selbst fest wann und ob eine Ausbildung stattfindet. In manchen Landeskommandos gibt es zudem Wartelisten. Da der gesamte Bewerbungsprozess derzeit mehrere Monate dauert solltest du dich frühzeitig bewerben, denn bis zum Ausbildungsbeginn kann gut und gerne ein Jahr ins Land gehen. Eine Übersicht der nächsten Ausbildungen findest du im Ausbildungsatlas.
Sowohl für die Ausbildungsmodule, als auch für spätere Übungen solltest du von deinem Arbeitgeber freigestellt werden. Da die Bundeswehr dein Gehalt und diverse Versicherungen in dieser Zeit übernimmt ist dein Ausfall für den Arbeitgeber – abgesehen von deiner Arbeitskraft – quasi neutral. Insbesondere in Unternehmen mit starkem Saisongeschäft kann es sogar von Vorteil sein, wenn man sich in der Reserve engagiert. Grundsätzlich solltest du mit deinem Arbeitgeber das Gespräch suchen – und er sollte bereit sein dich zumindest 14 Tage im Jahr freizustellen.
Grundsätzlich kannst du zwischen verschiedenen Modellen wählen. Als normaler Angestellter wirst du dich in der Regel dafür entscheiden, dass die Bundeswehr dein Gehalt und Versicherungen etc. übernimmt. Du hast dann am Monatsende mindestens so viel wie sonst auch – eher mehr, da sicherlich einige Überstunden zusammenkommen werden. Für Selbständige, Studenten, Beamten etc. gibt es jedoch viele verschiedene Regelungen, die ich nicht gut genug kenne um darüber eine Auskunft geben zu können. – Informiere dich am besten bei deinem Ansprechpartner im LKdo. Ich kann nur insofern beruhigen: selbst wenn du die Mindestleistung beantragst kommst du ganz gut weg, denn sämtliche Beträge werden brutto = netto ausgezahlt. (Da dies ein sehr individuelles Thema ist, solltest du dich hier persönlich informieren.)
Die Ausbildung für Ungediente dauert in der Regel rund 20 Tage. Du lernst die absoluten Grundlagen und die tatsächliche Intensivierung und Übung erfolgt dann in der Heimatschutzkompanie. Wie diese genannten 20 Tage aufgeteilt sind ist in jedem Bundesland (LKdo) anders. Es gibt Modelle mit vielen, sehr kurzen Wochenendmodulen und andere die den gesamten Zeitraum auf zwei Blöcke verteilen. Welches Modell für dich am besten ist hängt von deiner zivilen bzw. beruflichen Situation ab. Jedes System hat seine Vor- und Nachteile. Viele kurze Module ermöglichen natürlich maximale Flexibilität dafür fällt jedes Mal eine meist mehrstündige Anfahrt an. Eine Übersicht der nächsten Ausbildungen findest du im Ausbildungsatlas.
Reserve
Die Begriffe “territoriale Reserve” und “Heimatschutz” werden manchmal wie Synonyme genutzt. Man kann sie insofern unterscheiden, dass zur “territoriale Reserve” neben den Heimatschutzkompanien auch die Kreis- bzw. Bezirksverbindungskommandos (KVK/BVK) gehören, welche in der Region insbesondere beratende und koordinierende Funktion in der zivil-militärischen Zusammenarbeit (z.B. bei einem Hochwasser) übernehmen. Mehr Details findest du hier.
Auch diese Frage ist sehr individuell und hängt vom Engagement der Reservisten ab. Es gibt Kompanien mit einem sehr vollen Terminkalender und vielen Aktivitäten – andere wiederum üben nur alle paar Monate. Grundsätzlich gilt für dich, dass die Teilnahme bei allen Übungen freiwillig ist. Natürlich schätzen es die Heimatschutzkompanien wenn man sich möglichst oft blicken lässt – doch das ist selbstverständlich nicht immer möglich. Du kannst in einem Jahr als Reservist zwischen 0 Tagen und 10 Monaten üben – die Entscheidung liegt bei dir. Allerdings solltest du mindestens 14 Tage im Jahr dabei sein um in Übung zu bleiben.
Die Website des Reservistenverbandes bietet eine Suchfunktion an über welche man Kameradschaften in der eigenen Region finden kann. Anschließend sollte man sich im Web oder auch in den Sozialen Netzwerken umsehen, ob diese Kameradschaft zu einem passt. Auf der Website des Reservistenverbandes findet man zudem die Termine der nächsten RK-Abende. Also einfach vorher beim Vorstand anrufen und reinschauen. Weitere Details dazu findest du hier.
Hallo, diese Seite hat mir extrem weitergeholfen. Vielen Dank dafür! Ich habe mich nach dem Kontakt mit dem Lkdo RLP beworben und bin nun im Bewerberportal der BW gelandet (Status 50% – Fachentscheidung). Hierzu hätte ich Fragen: 1. Sämtliche Anhänge die ich an das Lkdo geschickt habe sind nicht im Portal hinterlegt, lediglich meine persönlichen Daten. Wird erwartet dass ich diese zusätzlich einpflege? Es fand keine weitere Kommunikation statt 2. Laut Portal läuft die Bewerbung unter „Laufbahn der Feldwebel“. Ist dies ein Fehler oder steckt System dahinter? Vielen Dank nochmals und viele Grüße
Moin Florian, ich vermute, dass hier etwas schief gelaufen ist. Hast du auf dem Bewerbungsbogen alles richtig angegeben oder hier bereits einen Laufbahnwunsch geäußert? Ich empfehle dir bei OFw S… im LKdo RP nachzuhaken. Er ist gleichermaßen kompetent und engagiert. Sofern er nicht erreichbar ist wende dich bitte an dein regionales bzw zuständiges KarrCBw.
Es wäre schlecht wenn du nun nicht für die Ausbildung geführt wirst und es niemandem auffällt. Viel Erfolg und schau Mal in unserer Community vorbei.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Kurze Rückmeldung dazu. Habe mit OFw S… telefoniert. Sehr netter Kontakt. Essenz war: Bewerberportal ignorieren. In den nächsten Tagen müsste eine Einladung zum Assessment erfolgen.
Moin, moin ich muss noch einmal nachfragen. ,
Thema Beförderung!
Lässt mir keine Ruhe.
Ist die Beförderung nach der Tabelle bindend? Eigentlich hast du es schon mal beantwortet. Die Bürokratie steht dem entgegen und es kann auch vorkommen, dass geleistete Übungstage diesbezüglich „umsonst“ sind.
Es hängt also auch am jeweiligen S1 plus bis zur Unterschrift der Vorgesetzten letztendlich zum Befehl. Aber kann es auch sein, dass es selbstständig erkannt wird, der hat ja alle Voraussetzungen erfüllt! Der könnte ja gleich z.B. OG werden? Und! Ist das Nachfragen beim jeweiligen S1 zu diesem Umstand unangemessen, beim Bund als unverschämt bewertet? Eigentlich habe ich als alter IG Metaller gelernt, wer nicht fordert, bekommt auch weniger. Danke schon mal für die Antwort.
Moin! Du beziehst dich auf diese Tabelle, richtig? Was du beschreibst geht in die richtige Richtung. Allerdings muss es kein Befehl sein, sondern eine „Anfrage“ genügt eigentlich… Das System ist darauf angewiesen, dass irgendjemand zuckt: S1, Spieß, KpChef – irgendwer – im Zweifelsfall eben du selbst. Ich zitiere: „Der könnte ja gleich z.B. OG werden“ – Achtung: Das Überspringen von Dienstgraden ist nicht möglich! Auch wenn du als OG theoretisch die Tage für den OSG voll hast, so musst du jeden einzelnen Dienstgrad durchlaufen. Ich habe mich damals um meine HG-Beförderung selbst gekümmert und eine Mail an meinen Personalführer beim BAPersBw geschrieben… das würde ich das nächste Mal eleganter machen und zunächst Verbindung zur oben genannten Personengruppe (innerhalb der Kp) aufnehmen – und nur wenn sich dann nichts tut in die nächste Instanz gehen. Aber ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass man sich selbst kümmern muss, wie eigentlich immer – wenn eben über einen längeren Zeitraum nichts passiert. Aber ich bin auch ein unbequemer Systemquäler – das muss man nicht als Blaupause nehmen. 😉
Liebe „Gediente“ und hoffentlich zukünftige Kameraden!
Zunächst mal vielen Dank an Daniel für dieses super Portal! Mit Liebe gemacht und echt hilfreich!!
Ich habe ein sicher recht seltenes Problem, gebe aber die Hoffnung nicht auf, dass jemand von Euch meine Fragen beantworten kann, oder vielleicht jemanden kennt der das kann, oder der von jemanden ahnt das er es wissen könnte, oder . . . .
Ich habe bin Arzt und möchte als Reservist im Sanitätsdienst mitarbeiten. Mitte März war ich zum Assessment in Köln und bekam die Empfehlung für die „Übernahme in die Laufbahn der Offiziere der Reserve nach §48(3) der Soldatenlaufbahnverordnung“. Die Sicherheitsüberprüfung läuft seitdem (und wohl bis zu 2 Monate). Für Ungediente wie mich gilt laut der Broschüre „Reservist im Sanitätsdienst“ als persönliche Voraussetzung, dass der Bewerber „jünger als 60 Jahre“ sein muß. Und jetzt kommt das Problem: Diese Altersgrenze werde ich bereits im November überschreiten!
Meine Frage ist nun, ob jemand von Euch weiß, Welche Bedingungen ich bis zur Vollendung meines 60. Lebensjahres erfüllt haben muß, um den Fuß sicher in der Tür zu haben und nicht aus Altersgründen bereits auszuscheiden bevor es überhaupt los geht?
Muß ich bis zum Beginn meines 60. Lebensjahres
1. die „Allgemeinen Streitkräftegemeinsamen Ausbildung“ (ASSA) begonnen haben?
2. die „Allgemeinen Streitkräftegemeinsamen Ausbildung“ (ASSA) vollständig absolviert haben?
3. beordert sein?
4. eine Reservedienstleistung begonnen haben?
5. inwieweit sind die Punkte 1-2 Voraussetzung für die Punkte 3 und 4?
Der „Personalberater vom Dienst“ im ACFüBW meinte zu meiner Sorge die ASSA bis November sicher nicht abschließen zu können, dass das eigentlich nicht Voraussetzung bei mir sein könne, denn dann wäre ich nicht (mehr) zum Assessment eingeladen worden. Aber er wusste es leider auch nicht konkret.
Ich bin für jeden fundierten Tip dankbar!
Vielen Dank für dein Vertrauen ☺️ Ich schaue Mal was ich tun kann und melde mich bei dir per E-Mail!
Hallo,
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen! Frage: In der Beschreibung Ausbildung ist immer nur Zapfenstreich angegeben. Ist damit Dienstschluss oder Bettruhe gemeint bzw ab wann beginnt in der Regel die Privatsphäre z.b. für Telefonate etc ?
Moin Paul. Das wird jedes LKdo bzw. jeder Ausbildungszug unterschiedlich handhaben – ich kann dir nur wiedergeben wie es bei uns war. Privatsphäre ist relativ, aber Telefonate mit den Liebsten kann man zwischen Dienstschluss und Zapfenstreich führen. Wann der Dienstschluss ist, ist abhängig vom Ausbildungsplan – das wird von Tag zu Tag variieren. Bei uns war es so, dass man, wenn wichtige Anrufe (z.B. Anwalt, Arzt o.ä.) tagsüber anstehen man dies im Einzelfall mit den Gruppenführern bzw. Ausbildungsleitern besprechen kann.
Kann ich noch mit 50 meine Kriegsdienstverweigerung widerrufen und – parallel zur Berufstätigkeit – mich für eine Ausbildung zum Heimatschutz / Reservist bewerben?
Moin Christian. Ja, man kann sich bis einschließlich 64 bewerben bzw. dienen.
Schau Mal hier.