Lass dich nicht verrückt machen! Das Assessmentverfahren für die Ausbildung Ungedienter ist gar nicht so schlimm. Du musst weder in kostenpflichtige Online-Trainer investieren noch tagelang pauken.
Die eigentliche Herausforderung des gesamten Prozesses von der Bewerbung bis zur Ausbildung ist es, durchzuhalten und die Ruhe zu bewahren. Informiere dich über die Aufgaben und Tätigkeitsfelder der Bundeswehr, insbesondere über den Heimatschutz, sowie über die aktuelle (sicherheits-)politische Lage, in der wir uns in Deutschland und global befinden. – Wer das beherzigt, braucht eigentlich gar nicht mehr weiterzulesen.
Etwas vorbereiten solltest du dich dennoch: Überlege dir, warum du dich bewirbst, gehe regelmäßig Joggen und überprüfe deinen inneren Kompass, dann klappt’s!
Erfahrungsbericht von Jannik
Ich hatte heute meine Musterung in Wiesbaden. Man ist mit zahlreichen anderen Bewerbern vor Ort. Darunter auch sehr junge Bewerber, die eine Ausbildung bei der Bundeswehr absolvieren möchten. Zunächst muss man einen Corona-Test machen und dann wird man von einem Zimmer zum nächsten weitergeleitet. Die erste Station war ein Rot-Grün-Test, auch wurde ich vermessen und einem Drogentest unterzogen. Es folgte ein Gespräch mit dem Arzt (Fragen zu bisherigen Krankheiten, Alkohol- / Drogenkonsum, Knochenbrüchen, Erbkrankheiten etc.). Daraufhin wurde der Belastungstest durchgeführt: Blutdruck messen, 20 Kniebeugen und wieder Blutdruck messen. Dann noch das „Abtasten“ und „Pobacken bitte spreizen“. Bei mir gab es übrigens keinen CAT-Test, sondern einen Fragebogen („Was erwarten Sie vom Reservedienst?“, „Wo liegen Ihre Stärken?“, „Was sind Ihre Hobbies / Zukunftspläne etc. ?“). Abschließend folgte das psychologische Gespräch (Fragen zu Selbstmord, Drogen, Krisen, Dienst an der Waffe usw.). Jetzt hieß es nur noch warten bis jemand meinte „Alles gut“. – Herzlichen Glückwunsch, Jannik!
Vielleicht interessant für weibliche Bewerberinnen:
In den Anschreiben wurde sehr allgemein nach „sonstigen aktuellen oder zurückliegenden fachärztlichen Befundberichten bzw. Attesten“ gefragt.
Für Bewerberinnen über 20 Jahre gilt noch: ein gynäkologische Attest nicht älter als 12 Monate.
Was hiermit gemeint ist, ist ein Nachweis für einen negativen PAP-Abstrich.
Vielen Dank für deine Ergänzung! Ich habe dies direkt nachgetragen!